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Instruktionen

  1. Die Satzanfänge sollten im Kontext der „beruflichen“ Tätigkeit beantwortet werden.
  2. Jeder Satzanfang muss mindestens einmal vorkommen.
  3. Ein Satzanfang kann mehrmals verwendet werden.
  4. Ein Satz darf nicht mehr als 200 Zeichen enthalten.

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